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Hausordnung

Regeln fürs Zusammenspiel 

Es gibt sie auch in unserem Schwimmbad, die Regularien, die alle einhalten müssen. Und die oberste Regel lautet: In unserem Freizeitbad sollen Badegäste ­– bei Spiel und Spaß – Ruhe, Entspannung und Erholung finden. Deshalb ist in allen Räumen auf gegenseitige Rücksichtnahme und Sicherheit zu achten. Was es ansonsten beim Besuch von Bad und Sauna zu berücksichtigen gilt, erfahren Sie hier: in unserer Haus- und Badeordnung und der ergänzenden Saunaordnung.

Haus- und Badeordnung 

Zweck und Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung 

Die Haus- und Badeordnung dient der Ordnung und Sauberkeit und gewährleistet die Sicherheit der Badegäste. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse aller Besucherinnen und Besucher und ist verbindlich.

Mit Betreten des Freizeitbades erkennen alle Besucherinnen und Besucher diese Anordnungen an.

Für die Benutzung der Sauna gilt ergänzend die Saunaordnung.

Zutritt zu den Badeanlagen 

Die Benutzung aller Einrichtungen des Freizeitbades ist grundsätzlich jeder Person gestattet. Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen Anstoß erregenden Krankheiten sowie alkoholisierte Personen.

Kinder unter sieben Jahren dürfen das Freizeitbad nur in Begleitung Erwachsener betreten. Den Erwachsenen obliegt dort die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Kinder ab acht Jahren müssen mindestens das Bronzeabzeichen vorweisen können. Dies wird stichprobenartig beim Einlass kontrolliert. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

Personen, die aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, sich ohne fremde Hilfe sicher fortzubewegen oder an- und auszuziehen, ist der Zutritt ins Bad und/oder in die Sauna ohne volljährige Hilfsperson untersagt.

Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie Menschen mit Behinderung ist der Zutritt und Aufenthalt aus Sicherheitsgründen nur mit einer sorgeberechtigten, volljährigen Person gestattet.

Eintritt

Die Benutzung des Freizeitbades ist – mit Ausnahme des Foyers und der Außengastronomie – nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind berechtigt, sich beim Kauf einer ermäßigten Eintrittskarte den Personalausweis oder eine andere Legitimation vorlegen zu lassen. Eine Kombination verschiedener ermäßigter Tarife ist nicht statthaft, es wird jeweils nur eine Ermäßigung gewährt.

Eintrittskarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt ins Bad und/oder in die Sauna. Dies gilt auch für den Erwerb der Tageskarte.

Eintrittsgelder und Gutscheine sind nicht erstattungsfähig. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Geldwertkarten (GWK), die dem rabattierten Eintritt dienen, können erworben werden. Bei Verlust der GWK kann diese sofort gesperrt werden. Für eine Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro berechnet.

Für Gutscheine gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß §195 BGB.

Betriebs- und Badezeiten

Die Öffnungszeiten werden im Foyer durch Aushang, Flyer und Informationsdisplay bekanntgegeben. Sie sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.

Bei Überfüllung, Unfall oder Gewitter können einzelne Bereiche im Bad oder in der Sauna vorübergehend geschlossen werden.

Bei besonderen Anlässen (Veranstaltungen etc.) können die Badezeiten verkürzt oder verlängert sowie bestimmte Bereiche abgesperrt oder geschlossen werden. Deren Nutzung kann unabhängig von der Haus- und Badeordnung erfolgen.

Bei Schließung des Freizeitbades – oder bestimmter Teile – aus betrieblichen Gründen oder bei Veranstaltungen mit entsprechender Vorankündigung besteht kein Ersatzanspruch.

Letzter Einlass ist 30 Minuten vor Ende der Badezeit um 20 Uhr. Der öffentliche Betrieb endet um 21 Uhr.

Die Badnutzung ist – je nach Wahl der Eintrittskarte – beschränkt. Bei Zeitüberschreitung besteht Nachzahlungspflicht.

Diese Regel gilt ausnahmslos.

Haftung

Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Freizeitbades geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkennbar sind, ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für Wertsachen oder Bargeld.

Jeder Unfall oder Verlust ist dem zuständigen Personal unverzüglich anzuzeigen.

Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Verlust oder Beschädigung der auf den zugehörigen Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Für die Benutzung der Parkplätze und Zuwege gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Badbenutzung

Die Badeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch oder schuldhafter Verunreinigung/Beschädigung haftet nach gesetzlicher Bestimmung der Badegast für den entstandenen Schaden.

Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallbehälter vorhanden.

Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Personal gebeten.

Badebekleidung:

  • Außerhalb des textilfreien Bereiches (Sauna) ist die allgemein übliche Badebekleidung erforderlich.
  • Badebekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.
  • Jeder Badegast hat im Duschraum vor der Benutzung der Schwimmbecken eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Seife, Shampoo o. Ä. vorzunehmen.

Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art ist vor Benutzung der Schwimmbecken untersagt.

Verhalten im Bad

Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder der Sicherheit, Ruhe und Ordnung widerspricht.

Das Betreten der Technik-, Personal- und Aufenthaltsräume sowie des Kassenbereiches ist für Unbefugte untersagt.

Strikt untersagt ist:

  • Das Mitführen und der Betrieb von Tonwiedergabe- und Fernsehgeräten sowie Musikinstrumenten.
  • Das Fotografieren und Filmen mit mobilen Endgeräten oder Kameras im gesamten FZB.
  • Das Rauchen und das Dampfen, mit Ausnahme in den dafür ausgewiesenen Bereichen.
  • Das Mitbringen von Tieren.
  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Restaurationsbereich und von Speisen im gesamten Saunabereich.
  • Das Verwenden von Porzellan- und Glasgegenständen (Gläser, Flaschen etc.) außerhalb des Restaurationsbereiches.
  • Die Benutzung von Flossen ohne Absprache mit dem Badpersonal. Ausnahmen bilden spezielle Kursangebote.
  • Das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern oder sonstigen Gegenständen.
  • Das Springen vom Beckenrand.
  • Jeglicher Missbrauch von Rettungsmitteln und deren Beschädigung.
  • Das Schubsen, Ins-Wasser-Stoßen oder Untertauchen anderer Badegäste.
  • Jegliche Verunreinigung des Wassers.

Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

  • Das Sportbecken der Schwimmhalle darf nur von geübten Schwimmerinnen und Schwimmern genutzt werden.
  • Bei besonderen Einrichtungen – wie z. B. Rutschanlagen und Sprungblöcken – sowie in der Sauna und im Gaststättenbereich gelten die dort zusätzlich ausgewiesenen Bestimmungen.
  • Die Riesenrutsche darf nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung und Lichtsignale benutzt werden. Es ist untersagt, in der Rutsche anzuhalten sowie rauf- oder runterzugehen. Der Auslaufbereich ist nach der „Landung“ sofort zu verlassen.
  • Garderoben und Wertfächer stehen den Gästen nur während des Besuches zur Verfügung. Die Ablage von Kleidern in der Schwimmhalle ist nicht gestattet.
  • Nach Bad- und Saunaschluss werden alle noch verschlossenen Garderoben und Wertfächer geöffnet und geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt. Ausgenommen sind Hygieneartikel, diese werden sofort entsorgt.
  • Gegenstände, die auf dem Betriebsgelände des Freizeitbades gefunden werden, sind sofort dem Personal zu übergeben. Mit den Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
  • Die Schränke sind zur Ablage und Sicherung der persönlichen Gegenstände vorgesehen und durch den Gast zu verschließen. Schlüssel bzw. Chips sind vom Gast mitzuführen.
  • Der Verlust eines Garderobenschlüssels ist sofort zu melden.
  • Wird der Schlüssel nicht gefunden, so kann das Schloss auf Verlangen des Gastes gezogen werden. Hierfür fallen 20 Euro für eine notwendige Ersatzbeschaffung an. 
  • Bei Rückgabe innerhalb von drei Tagen durch den Gast erfolgt eine Rückerstattung von zehn Euro.
  • Bei Verlust der Zugangsberechtigung (Chip) wird ein Pauschalbetrag von sieben Euro in Rechnung gestellt.  
  • Bei Gewährung eines Kreditbetrags und Nichtvorhandensein oder Verlust des Kassenbons, wird der maximal gewährte Kreditbetrag fällig.
  • Dem Badegast wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden den Wertverlust durch die – nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende – Abnutzung nicht übersteigt und wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  • Bei Rückgabe des Chips durch den Gast innerhalb von drei Tagen, wird die Gebühr von sieben Euro sowie ein nicht in Anspruch genommener Kreditrahmen bei Nachweis erstattet.
  • Die als „Barfußgang“ bezeichneten Bereiche in der Garderobe, in den Duschen und in der gesamten Schwimmhalle sowie der Bereich um das Außenbecken dürfen nur barfuß oder in geeigneten Badeschuhen begangen werden.

Saunanutzung

Allgemeines

  • Die Saunalandschaft dient der Gesundheit und Erholung unserer Gäste.
  • Das Mitführen von mobilen Endgeräten im Saunabereich ist untersagt, ebenso wie das Fotografieren und Filmen mit Handy oder Kamera und das Telefonieren.
  • Für die Nutzung der Sauna ist ein separater Eintrittspreis zu zahlen.
  • Das Saunaticket berechtigt auch zum Besuch des Schwimmbades.
  • Eine Übertragung des Eintritts/Chips ist unzulässig und wird als Betrug gewertet.
  • Der Zutritt für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr ist nur in Begleitung der Eltern gestattet.
  • Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Aufguss-Essenzen ist untersagt.

Die Körperreinigung

  • Die Benutzung der Schwitzräume ist nur textilfrei gestattet.
  • Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor Beginn des Saunabades eine gründliche körperliche Reinigung vorzunehmen und sich danach gut abzutrocknen.
  • Dusch- und Haarwaschmittel sind ausschließlich in den ausgewiesenen Duschbereichen zu nutzen.

Verhalten in der Sauna und in Warmlufträumen

  • Badeschuhe werden außerhalb der Schwitzräume abgestellt. Außer einem Handtuch oder einer Sitzunterlage darf nichts mit in die Saunaräume genommen werden.
  • Die Sauna und Warmlufträume dürfen nur mit einem großen Liegetuch, das mindestens der Körpergröße entspricht, genutzt werden.
  • Kontakt der Füße mit – und Schweiß auf – den Holzbänken sollte vermieden werden.
  • Gänzlich untersagt ist: Schweiß abwischen, Bürsten oder Kratzen in den Schwitzräumen.
  • Gespräche sollten während der Aufgüsse vermieden werden.

Verhalten im Außenbereich

Es wird empfohlen, den Freiluftbereich von den Saunakabinen aus aufzusuchen.

Die Wirkung der Saunawärme auf den Körper und Kreislauf verlangt ein ruhiges Durchatmen sowie Auf- und Abgehen im Freien. Körperliche Anstrengung oder Stillstand können zu gesundheitlicher Beeinträchtigung führen.

Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich

Bitte folgen Sie bei der Nutzung der Kneippschläuche, Körperduschen und Tauchbecken den Anweisungen des Saunameisters oder der Saunameisterin.

Aus hygienischen Gründen ist nach dem Verlassen der Saunakabine der Körper von Schweiß zu reinigen. Erst danach ist die Benutzung des Tauchbeckens gestattet.

Die Anwendung eines scharfen Kaltwassergusses bei aufgeheiztem Körper kann zu gefährlichen Kreislaufreaktionen führen und darf keinesfalls bei einem anderen Badegast durchgeführt werden. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens oder Whirlpools nicht angewandt werden.

Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich

Bitte folgen Sie bei der Nutzung der Kneippschläuche, Körperduschen und Tauchbecken den Anweisungen des Saunameisters.

Aus hygienischen Gründen ist nach dem Verlassen der Saunakabine der Körper von Schweiß zu reinigen. Erst danach ist die Benutzung des Tauchbeckens gestattet.

Die Anwendung eines scharfen Kaltwassergusses bei aufgeheiztem Körper kann zu gefährlichen Kreislaufreaktionen führen und darf keinesfalls bei einem anderen Badegast durchgeführt werden. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens oder Whirlpools nicht angewandt werden.

Verhalten im Liegebereich

Die Benutzung der Liegen und Stühle ist aus hygienischen Gründen nur mit Bademantel oder einem körperumhüllenden Badetuch gestattet. Das Reservieren der Liegen mit Handtüchern ist untersagt. 

Saunaordnung 

Allgemeines 

Körperreinigung 

  • Nach der verpflichtenden Körperreinigung vor Beginn des Saunagangs empfiehlt es sich, den duschnassen Körper vor Betreten der Saunakabine abzutrocknen.
  • Nach Verlassen der Saunakabinen – und vor Benutzung des Tauchbeckens – ist der Körper abzuduschen und von Schweiß zu reinigen.

Verhalten in den Saunakabinen

  • Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liege- oder Sitzhandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden.
  • Bei Benutzung der Saunakabine hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen – von bis zu 40 °C am Fußboden und bis zu 100 °C an der Decke – für diesen Raum charakteristisch sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu vermeiden wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen.
  • Die stufenförmig angeordneten Saunabänke verlangen ein vorsichtiges Hinauf- und Hinabsteigen, da Geländer nicht zur üblichen Ausstattung gehören.
  • Die Saunakabinen sind barfuß zu betreten und Badelatschen davor abzustellen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik oder Papier dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.
  • Aus Sicherheitsgründen, aber auch mit Rücksicht auf andere Badende, sollten alle Saunanutzerinnen und Saunanutzer in den Kabinen ruhig auf ihrem Platz verweilen. Ein ständiger Wechsel der Saunabänke ist untersagt. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit anschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
  • Aufgüsse jeglicher Art werden grundsätzlich nur vom Saunapersonal durchgeführt.
  • Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen – und insbesondere das Aufgießen solcher Substanzen auf den Ofen – ist strengstens verboten. Sofern sie nicht in geeigneter Weise mit Wasser verteilt sind, können sich solche Substanzen auf dem Ofen entzünden und zu schweren Verbrennungen sowie Saunabränden führen.
  • Die Saunakabinen sind ruhigen Schrittes zu verlassen und die Türen leisen zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Empfinden. Aus gesundheitlichen Gründen raten wir davon ab, über definierte Zeitspannen in der Sauna auszuharren und bei der Verweildauer zu übertreiben.
  • Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche sowie das Schweißschaben und Bürsten untersagt. Auch Hauteinreibungen, Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. Ä. sind unzulässig.

Verhalten im Außenbereich

  • Es wird dringend empfohlen, von den Saunakabinen aus auf dem kürzesten Wege den Freiluftbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper-Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik ist ebenso zu unterlassen wie Stillstehen.
  • Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann.
  • Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Saunagäste.
  • Nutzen Sie zum Rauchen (auch elektronischer Zigaretten) den dafür ausgewiesenen Bereich.

Verhalten im Kalt- und Warmwasserbereich 

  • Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Saunabundes erfolgen. Die Anwendung eines – unter scharfem Strahl auf den Körper auftreffenden – Kaltgusses ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Gästen durchgeführt werden.
  • Vor Benutzung des Tauchbeckens ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Es darf nicht in das Tauchbecken gesprungen werden.
  • Einreibemittel und Hygieneartikel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens nicht angewendet werden.
  • Jegliche Wasservergeudung sollte unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
  • Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen erfolgen sollte, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung und Pflege ist dringend untersagt.

Verhalten im Liege- und Ruhebereich

  • Die Benutzung der Liegen ist nur mit Bademantel oder einem entsprechend großen Liegetuch gestattet.
  • In Ruheräumen müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer rücksichtvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

Wünsche, Beschwerden und Anregungen

Wünsche, Verbesserungsvorschläge, Hinweise und Anregungen nimmt das Personal gern entgegen.

Hausrecht 

Die Mitarbeiter des Freizeitbades üben das Hausrecht aus.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

Wer vorsätzlich die Regeln der Haus- und Badeordnung missachtet, muss mit einem befristeten oder dauerhaften Haus- und Badeverbot rechnen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

Freizeitbad

Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH